Blogregeln
Das Blog ist ein Online-Angebot der Betreiber für den Raum und die Stadt Hamminkeln im Kreis Wesel von NRW. Es soll eine Plattform zur freien und auch kritischen Diskussion lokalpolitischer Entscheidungen und Entwicklungen sein – in einem offenen und freundlichen Gesprächsklima. Bitte unterstützen Sie dieses Ziel: Diskutieren Sie fair und sachlich – auch wenn es zu einem Thema kontroverse Auffassungen gibt oder mal zum Streit kommt. Die Betreiber des Blogs orientieren sich im Umgang auf dieser Plattform am
„Pressekodex des Deutschen Presserates“ ,
wie ihn auch Blogs und Podcasts des WDR (www.wdr.de) vorschreiben.
Deshalb bitten wir alle Teilnehmer Folgendes zu beachten: Die Betreiber behalten sich vor, Kommentare oder Bloglinks ohne vorherige Information des Verfassers zu löschen, deren Inhalt
- ehrverletzend
- beleidigend
- Persönlichkeitsrechte verletzend
- jugendgefährdend
- politisch oder religiös extrem und/oder agitatorisch
- rassistisch oder sexistisch
- fremdenfeindlich
- zu Gewalt aufrufend
- pornografisch
- strafbar ist.
Solche Kommentare dürfen nicht ins Blog gestellt werden!
Gleiches gilt für Inhalte gewerblichen und/oder werbenden Charakters. Eine Nutzung des Forums zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt und werden wir unterbinden.
Ebenfalls unerwünscht sind ständige Wiederholungen des gleichen Inhalts, Unfug sowie unsinnige Texte.
Wir sind vom Gesetz verpflichtet und sehen es als persönliches Anliegen, besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz in unserem Internetangebot zu stellen. Bei der Registrierung als teilnehmer des Blogs müssen Sie Ihre E-Mail und einen Namen angeben. Die E-Mail wird unter keinen Umständen veröffentlicht, sollte aber zustellbar sein.
Es steht Ihnen frei, sich unter einem Pseudonym (Nickname) zu Wort zu melden.
Die Verwendung von Internet-Adressen zu anderen Zwecken, insbesondere zur kommerziellen Nutzung ist nicht gestattet. Wir sind im Einzelfall verpflichtet und behalten uns vor, Verstöße juristisch zu verfolgen.
Es ist nicht gestattet, die im Blog veröffentlichten Meinungsäußerungen ohne Genehmigung in einem anderen Zusammenhang zu verwenden.
Kommentar – und Beitragsregeln
- Welche Beiträge von Leserinnen und Lesern wollen wir – und welche nicht
Das Blog ist ein Forum für die Teilnehmer, eigene Artikel, Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltliche Ergänzungen zu den Artikeln einzubringen, die sich auf lokalpolitische Entwicklungen sowie Entscheidungen der Stadt Hamminkeln und des Landkreises richten. Es soll damit ein Beitrag und Mittel der demokratischen Mitbestimmung aller Bürger sein und zur Entscheidungsfindung in den politischen Gremien sein.
Der Bereich, der Kommentarfunktion, unterhalb von Artikeln im Blog soll allen Leserinnen und Lesern gleichermaßen die Möglichkeit bieten Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltliche Ergänzungen zu den Artikeln einzubringen, Wir wollen einen Ort schaffen, in dem sich interessante, erkenntnisreiche Anmerkungen mit humorvollen oder geistreichen Ergänzungen oder technischen Hinweisen mischen. Wir wünschen uns Ergänzungen zu Artikeln und Hinweise auf Aspekte, die übersehen wurden oder in Zukunft betrachtet werden sollten. Wir freuen uns über inhaltliche Korrekturen, Hinweise auf Rechtschreibfehler und über ergänzende Links.
Die Kommentarkultur hat sich durch veränderte Mediennutzung, die Verlagerung von Austausch in soziale Netzwerke sowie durch die Verrohung der Debattenkultur von Kommentaren, nicht nur in Blogs, so zum Negativen entwickelt, dass wir hier nun ein neues Kapitel aufschlagen wollen.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel – und wir bedanken uns bei all jenen, die über Jahre die Fahne einer demokratischen und fairen Debattenkultur hochgehalten haben. Wir denken, dass wir genau diesen Nutzerinnen und Nutzern im Bürgerforum Hamminkeln einen Raum bieten können.
In unserem Blog lesen die Autorinnen und Autoren die Kommentare unter ihren Artikeln. Und werden auch oft auf sie antworten.
2. Moderation als Hausrecht
Die Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern werden bei uns vormoderiert und wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch, damit der Kommentarbereich in seiner Form konstruktiv bleibt. Dieses Hausrecht beinhaltet, dass wir Ergänzungen moderieren und manchmal mit einem Hinweis versehen, warum diese Ergänzung moderiert wurde. Andere Beiträge löschen wir ohne Anmerkung komplett.
Nach unserem Verständnis von Meinungsfreiheit ist es keine Zensur, wenn wir in unserem kleinen Medium mitbestimmen, wie miteinander umgegangen wird. Das ist vergleichbar mit einer Einladung zum Essen nach Hause, wo der Gastgeber Gäste, die sich daneben benehmen, auch rauswerfen kann.
3. Folgendes kann zu einer Löschung oder Moderation führen:
- Beiträge, die nichts mit dem jeweiligen Artikel zu tun haben oder vom Thema des Artikels komplett ablenken, hierzu gehören auch Verallgemeinerungen a la „alle Politiker sind korrupt“,
- rassistische, sexistische oder anderweitig menschenverachtende Inhalte,
- Beleidigungen und Bedrohungen gegen Autor*innen, die Betreiber oder andere Personen bzw. Personengruppen,
- Spam aller Art und jegliche andere Inhalte mit werbendem Charakter,
- personenbezogene oder persönliche Daten wie Namen, Adressen und Telefonnummern von Dritten sowie private E-Mails oder Nachrichten ohne Einverständnis des Absenders.
Ein Blog ist eine einfache Möglichkeit, um Inhalte zu veröffentlichen. Wenn über andere berichtet wird, kann es aber auch leicht zu Auseinandersetzungen kommen. Fühlt sich der Betroffene von der Berichterstattung falsch dargestellt, gleich ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen,oder eine politische Struktur handelt, wird er gegebenenfalls rechtlich gegen sie vorgehen. Um derartiegen Streit zwischen den Betreibern und Teilnehmern des Blogs zu vermeiden, gelten folgende Sorgfaltspflichten:
- Selbst recherchieren
Wenn eine Berichterstattung einen anderen, gleich ob Privatperson oder Unternehmen, beeinträchtigen kann, ist eine eigene Recherche erforderlich. Wir verlassen uns nicht auf Presseberichte, denn im Zweifel muss jeder die Wahrheit seiner Behauptungen nachweisen.
- Gelegenheit zur Stellungnahme geben
Betroffene müssen sich zu der Sache äußern können. Wir wenden uns per E-Mail, oder Brief an sie, in denen wir Erkenntnisse skizzieren und ihnene eine Frist zur Rückäußerung setzen. Die Stellungnahme, wie auch einen vergeblichen Versuch, nehmen wir in den Text auf.
- Ausgewogene Berichterstattung
Wir achten in unserer Darstellung darauf, dass neben belastenden Tatsachen auch entlastende Umstände – soweit vorhanden – benannt werden.
- Auf Vollständigkeit achten
Wir lassen keine wesentlichen Informationen weg. Die Berichterstattung erfolgt vollständig und darf die Wahrheit nicht verzerren.
- Vorsicht bei Verdachtsberichterstattung
Die Anforderungen an die Mitteilung eines Verdachts sind hoch. Vor allem bei strafrechtlichen Ermittlungen werden die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung beachtet. Eine identifizierende Berichterstattung ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
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